Minijobs - Geringfügige Beschäftigung

 

Unsere Factsheets zum Minijob

 

Kurz und Bündig:

  • Die Höhe des Mindestlohns beträgt seit dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde.
  • Die Entgeltgrenze für die geringfügige Beschäftigung wurde von 450 Euro auf 520 Euro monatlich angehoben. 
  • Die Geringfügigkeitsgrenze wurde dynamisiert, d.h. sie wird sich zukünftig aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen ergeben.
  • Die Midijob-Grenze wurde von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro monatlich angehoben.

Siehe Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

 

Der Minijob ist unsicher bzw. prekär,

  1. weil er keine ausreichende Sozialversicherung bietet;
  2. weil die Praxis des hire-and-fire ganz gegen das Gesetz im Minijobs sehr verbreitet ist und Beschäftigte auf Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche verzichten.

Der Irrtum, für Minijobs gelte nicht das gleiche Arbeitsrecht wie sonst, ist ebenso weit verbreitet.

 

Minijobs sind arbeitsrechtlich der sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gleichgestellt.

Das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.

 

Mehr Informationen zur Beschäftigungsform Minijob vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

 

 

 

In Berlin gab es 61.488 Arbeitgeber mit Minijobs

zum Stichtag 31. Dezember 2021.

 

Die Abbildung zeigt deren Verteilung in Berlin nach Postleitzahlen.

Quelle: Sonderauswertung der Minijobszentrale

 

 

 

 

 

 

Verteilung der Arbeitgeber mit Minijobs in Berlin nach Wirtschaftszeigen.

Quelle: Sonderauswertung der
Minijobszentrale zum Stichtag 31.12.2021

 

 

 

 

 

 

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