Minijobs - Geringfügige Beschäftigung

 

Unsere Factsheets zum Minijob

 

Kurz und bündig:

  • Die Höhe des Mindestlohns beträgt seit dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde.
  • Die Entgeltgrenze für die geringfügige Beschäftigung wurde von 450 Euro auf 520 Euro monatlich angehoben. 
  • Die Geringfügigkeitsgrenze wurde dynamisiert, d. h. sie wird sich zukünftig aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen ergeben.
  • Die Midijob-Grenze wurde von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro monatlich angehoben.

Siehe Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.

 

Der Minijob ist unsicher bzw. prekär,

  1. weil er keine ausreichende Sozialversicherung bietet und
  2. weil die Praxis des hire-and-fire ganz gegen das Gesetz in Minijobs sehr verbreitet ist und Beschäftigte auf ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche verzichten.

Der Irrtum, für Minijobs gelte nicht das gleiche Arbeitsrecht wie sonst, ist ebenso weit verbreitet.

 

Minijobs sind arbeitsrechtlich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt.

Das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.

 

Mehr Informationen zur Beschäftigungsform Minijob vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

 

 

 

In Berlin gab es 61.488 Arbeitgeber mit Minijobs

zum Stichtag 31. Dezember 2021.

 

Die Abbildung zeigt deren Verteilung in Berlin nach Postleitzahlen.

Quelle: Sonderauswertung der Minijobszentrale

 

 

 

 

 

 

Verteilung der Arbeitgeber mit Minijobs in Berlin nach Wirtschaftszeigen.

Quelle: Sonderauswertung der
Minijobszentrale zum Stichtag 31.12.2021

 

 

 

 

 

 

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Filmbeiträge

Filmbeitrag von Spandau TV zum zweiten Spandauer Tag für gute Arbeit 2015: Film ab

Filmbeitrag von Spandau TV zum ersten Spandauer Tag für gute Arbeit 2014: Film ab

 

 

Kampagne Warum Minijob? Mach mehr draus!, 2013

Die Kampagne Warum Minijob? Mach mehr draus! informierte auf Postkarten, Plakaten und mit Youtube-Filmen über die Vorteile sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen. Dabei kamen sowohl Minijobber:innen als auch Unternehmer:innen zu Wort. Minijobber:innen erzählten ihre Geschichte „raus aus dem Minijob“ und Geschäftsführer:innen äußerten sich zu Guter Arbeit. Zitate aus diesen Berichten sind auch auf Plakaten im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr erschienen.

Youtube Kanal Minijob-machmehrdraus

 

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